§ 1.0 | Jedes Fraktionsmitglied muss seinen FiveM Namen in folgendem Format speichern:
Fraktion | Vor- und Nachname
§ 1.1 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf während eines Konfliktes nur 1 Mal innerhalb von 24 Stunden bzw. bei offener Forderung erst nach Ablauf der Bedenkzeit angegriffen werden. Hierbei werden sämtliche Angriffe auf ein Anwesen gewertet. Man darf keine Razzia oder Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart durchführen.
§ 1.2 | Auf Offroad oder Gebirge dürfen nur Toros und Offroad Fahrzeuge gefahren werden, die im Autohaus unter der Kategorie "Offroad" erwerbbar sind. Es ist darauf zu achten, dass Geländewagen nicht zum Fliegen über Berge genutzt werden.
§ 1.3 | Das Plündern von Fraktionslagern ist verboten. Das Plündern eines Fraktionslagers sowie das Verkaufen von Gegenständen vor einer Fraktionsauflösung ist ausschließlich mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung gestattet.
§ 1.4 | Das dauerhafte Spotten und Abcampen von Anwesen ist verboten.
§ 1.5 | Wichtige sowie entscheidende RP-Situationen müssen in jedem Fall nachgewiesen werden können, unabhängig von der 48 Stunden-Regelung (Aufnahmepflicht). Andernfalls ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
§ 1.6 | Der Grund eines Konfliktes muss im eigenen Fraktionsdiscord, in einem extra angelegten Kanal unmittelbar nach Entstehung gepostet werden, damit die Fraktionsverwaltung diesen jederzeit nachvollziehen kann.
§ 2.0 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Mitarbeitern staatlicher Fraktionen ist es gestattet, korrupt zu sein.
Folgende Punkte sind aus der Korruptionsregel ausgenommen:
(1) Die höchsten drei Ränge aller staatlichen Fraktionen dürfen nicht korrupt sein.
(2) Das Löschen von Akten ist strengstens untersagt.
(3) Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen, Spielergruppen oder einzelne Spieler ist verboten.
(4) Das kostenlose Beanspruchen und Ausnutzen von Dienstleistungen sämtlicher Tuningwerkstätten ist verboten.
(5) Die Weitergabe von Geld oder Items jeglicher Art (auch aus der Asservatenkammer) ist verboten.
§ 2.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§ 2.2 | Jede Exekutive Gewalt (LSPD, usw.) darf mit einer anderen Exekutive zusammen agieren. Alles andere gilt als Drittpartei.
§ 2.3 | Jede Exekutive darf pro Gefechtssituation mit einem Helikopter agieren. Egal wie viele Parteien involviert sind.
§ 2.4 | Bei Razzien an Crime-Fraktionen darf von den Staatsbehörden maximal 30 Prozent, der jeweiligen Gegenstände, aus dem Fraktionslager entwendet werden.
§ 2.5 | Staatliche Organisationen müssen, wenn sie eine Route raiden wollen, den Raid vollständig abschließen, bevor sie Spieler inhaftieren bzw. zum SG fahren dürfen. Das heißt, alle bewusstlosen Spieler sammeln und vom Medic vor Ort behandeln lassen. Rechte verlesen und Akten schreiben können im SG erledigt werden, sowie das Ausspielen von Medic RP (Medic Behandlung im SG-Krankenhaus). Der Transport darf per Bus oder Fahrzeug stattfinden.
§ 2.6 | Staatsbehörden dürfen bei allen Konflikten innerhalb der Stadt, auch bei Baseraids, in der Zeit von 18 bis 24 Uhr eingreifen.
§ 3.0 | Eine Crime Fraktion darf aus maximal 30 Männern und 5 Frauen bestehen.
§ 3.1 | Blood Out Regelung
Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen. Nach einem Blood Out kann man nicht wieder in dieselbe Fraktion eintreten.
§ 3.2 | Jede Fraktion braucht eindeutige Erkennungsmerkmale (z.B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.). Mindestens 2 Merkmale sind Pflicht! Die Fraktionskleidung darf nicht abgelegt werden! Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein. Das Ablegen der Fraktionskleidung kann einen vorübergehenden Bann, bei mehrfacher Missachtung auch einen permanenten Ausschluss aus dem Projekt, nach sich ziehen.
§ 3.3 | Bei einem Fraktionswarn wird nach folgendem Schema bestraft:
1. Fraktionswarn = Einschränkungen für das Agieren der Fraktion.
2. Fraktionswarn = Stärkere Einschränkungen für das Agieren der Fraktion.
Sollten zwei Fraktionswarns gleichzeitig ausgesprochen werden, so wird die erste und die zweite Strafe additiv zu einer Strafe zusammengerechnet.
§ 3.4 | Mitglieder einer Crime Fraktion sind dazu verpflichtet, jeden Kill auf Aufnahme zu haben und jeden Kill-Clip innerhalb von 24 Stunden auf dem Fraktionsdiscord in einen eigens für den Spieler angelegten Kanal einzusenden. Sollte bei Aufforderung kein Clip vorhanden sein, gibt es auch keine Analyse mehr, sondern zieht einen permanenten Ausschluss aus dem Projekt nach sich.
§ 3.5 | Bei einem Baseraid/Konflikt muss eine Forderung gestellt werden. Sollte keine Forderung gestellt werden, so gilt der Konflikt als beendet, sofern keine Vergeltungsmaßnahme erfolgt. Sollte eine Vergeltungsmaßnahme stattfinden, darf darauf unabhängig von der 24-Stunden-Regelung reagiert werden.
§ 3.6 | Bei einer Forderung muss mindestens eine Stunde Bedenkzeit gewährt werden. Innerhalb der Bedenkzeit sind jegliche Angriffe und Provokationen zu unterlassen (Anwesen, Route oder Street). Nach Ablauf der Bedenkzeit muss die geforderte Partei der fordernden Partei ihre Entscheidung mitteilen, hat allerdings 24 Stunden Zeit, der Forderung nachzukommen. Sollte der Forderung nicht nachgekommen werden oder die geforderte Partei entgegen ihren Aussagen handeln, ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
§ 3.7 | Personen, die sich in unmittelbarer Nähe eines Anwesens befinden und angeschossen werden, dürfen ins Anwesen fliehen, ohne dass dies direkt zu einem “Free Baseraid” führt oder in einem solchen resultiert. Zu beachten gilt immer: Lieber einmal weniger schießen, als einmal zu viel!
§ 3.8 | Sollte einer Fraktion innerhalb eines Konfliktes nach drei Tagen ein Kriegsvertrag angeboten werden, muss dieser angenommen oder abgelehnt werden, um den Konflikt zu beenden. Eine Ablehnung beendet den Konflikt, befreit eine Fraktion allerdings nicht von offenen Forderungen. "Was für ein Kriegsvertrag?" "Ihr seid vogelfrei.": gilt als Gambo-Verhalten und könnte zur Auflösung der Fraktion führen.
§ 3.9 | Bei drei verlorenen Baseraids in Folge, ungeachtet dessen, ob als Aggressor oder Verteidiger, hat eine Fraktion die Pflicht, der Forderung nachzukommen.
§ 3.10 | Der Leader einer Fraktion muss Urlaub für seine Fraktionsmitglieder bei der Fraktionsverwaltung per Ticket (Fraktionsanliegen) anmelden. Die Mindestlaufzeit eines Urlaubs beträgt 7 Tage. Nach Genehmigung der Fraktionsverwaltung wird der Spieler eigenständig aus der Liste entfernt. Die beurlaubte Person erhält einen Bann und wird vor Ende der Urlaubsfrist nicht entbannt! Innerhalb von drei Tagen, nach Ende des Urlaubs, muss sich die beurlaubte Person bei der Fraktionsverwaltung melden, andernfalls verfällt jeder Anspruch auf eine Rückkehr in die Fraktion.
§ 3.11 | Ein "Sicario" ist nur gestattet, sofern ein triftiger Roleplay-Hintergrund gegeben ist. Das Ausspielen einer Sicario-Situation als Familienmitglied muss im Voraus bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und sinnvoll begründet werden. Das Erzielen eines Blood Outs allein ist kein ausreichender Grund.
§ 3.12 | Als Mitglied einer Crime Fraktion ist es nicht gestattet, illegale Gegenstände in einem Fahrzeug, Haus oder an anderen Orten zu lagern. Sämtliche illegale Gegenstände sind in das allgemeine Fraktionslager einzulagern.
§ 3.13 | Fraktionsangelegenheiten sind nur vom 12er und zwei weiteren Personen aus der Leaderschaft im Support zu klären. Diese Personen werden vom 12er ernannt. Sie können alle Clips und Beweise sammeln und Ihre Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung einreichen. Außerhalb dieser Regel ist kein Support möglich.
§ 3.14 | Tafelrunden müssen mit Datum, Uhrzeit und Ort bei der Fraktionsverwaltung frühzeitig im Voraus angemeldet werden.